Studienfinanzierung – oder viele Wege führen nach Rom?! Teil 1 – Das BAföG

Das BAföG

Heute wollen wir mal einen Blick auf die Studienfinanzierung werfen, da ein Studium mit allem drum und dran sehr schnell sehr teuer werden kann. Es geht los mit der Wohnungsmiete, über Studiengebühren (oder oft „nur“ Verwaltungsgebühren, die aber auch recht hoch sein können) bis hin zur Monatskarte, Büchern und dem Mittagessen in der Mensa. Manche haben die sehr gute Möglichkeit Unterstützung durch ihre Eltern zu erhalten – das entlastet ungemein – doch manche können sich ein Studium der eigenen Kinder auch nicht leisten. Aus diesem Grund will ich hier einige Möglichkeiten zur Studienfinanzierung vorstellen. Denn wichtig sollte sein, dass niemand in einem Land wie Deutschland aus Kostengründen auf ein Studium verzichten sollte. Studienkredite, ein Stipendium oder das BAföG bilden Möglichkeiten für eine monatliche Unterstützung ohne ein, zwei oder sogar drei Nebenjobs auszuüben.

BAföG:

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (oder kurz BAföG) ist eine staatliche Unterstützung die SchülerInnen und StudentInnen in Anspruch nehmen können. Es gibt auch das sogenannte Aufstiegs-BAföG, mit dem bspw. eine Meisterschulung unterstützt wird. Hier soll es aber erstmal um die Unterstützung für StudentInnen gehen.

Wer bekommt BAföG?

BAföG können in der Regel alle StudentInnen beantragen, allerdings entscheiden das eigene Einkommen, Vermögen und das Einkommen der Eltern darüber, ob und wie viel BAföG man erhält. Voraussetzung für einen BAföG-Anspruch ist eine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule und das realistische Erreichen eines Abschlusses innerhalb der Förderdauer. BAföG kann man dann längstens für die Regelstudienzeit beziehen. Schafft man den Abschluss in der vorgegebenen Zeit nicht, muss man für diese Zeit vielleicht einen Studienkredit aufnehmen oder erreicht noch besser ein Stipendium (die Beiträge hierzu findet ihr, wenn ihr die Links anklickt).

Wie läuft das mit dem BAföG ab?

Um BAföG zu erhalten, muss man einen Antrag stellen. Bei diesem wird allerhand abgefragt und man muss Angaben über das eigene Einkommen und Vermögen machen sowie über das Einkommen der Eltern. Hierbei gibt es Freibeträge, die für eine (volle) Förderung nicht überschritten werden dürfen. Das ist leider auch ein Problem, da einige kein BAföG erhalten können, weil ihre Eltern zu viel Geld verdienen. Das heißt aber im Umkehrschluss nie, dass sich die Eltern das teure Studium einfach so leisten können oder wollen.

Wer verheiratet ist, muss übrigens auch Angaben über das Einkommen des Ehepartners/der Ehepartnerin machen.

BAföG ist also „familienabhängig“.

Wer einen Antrag einreicht – dessen Ausfüllen im Übrigen komplizierter aussieht, als es ist – kann dann BAföG erhalten.

Wie hoch ist die monatliche BAföG-Leistung?

Die BAföG-Förderung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen – einerseits aus dem allgemeinen Bedarfssatz und andererseits aus einem pauschalen Unterkunftsanteil. Wer also am Studienort und nicht bei den Eltern wohnt, kann hier über eine Pauschale für die Unterkunft mehr erhalten. Diese Pauschale deckt allerdings bei weitem nicht die tatsächlichen Wohnungskosten ab. Hinzu kommt noch ein Zuschlag, falls man selbst Kranken- und Pflegeversicherungen bezahlen muss. Dies trifft in der Regel bei StudentInnen über 25 zu. Im Äußersten Fall kann auch ein Härtezuschlag entstehen, wenn bspw. die Wohnungskosten nachweislich sehr hoch ausfallen.

Insgesamt kann man dann eine Leistung bis zum Höchstbetrag von 853 Euro pro Monat erhalten.

Hier ein Überblick über die Leistungen:

Ausbildungsstätte Höchstsatz für StudentInnen, die bei den Eltern leben Höchstsatz für StudentInnen, die bei den Eltern leben inklusive Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung Höchstsatz für StudentInnen, die nicht bei den Eltern leben Höchstsatz für StudentInnen, die  nicht bei den Eltern leben inklusive Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung
Universitäten, Fachhochschule, Höhere Fachschule, Akademie 474 Euro 583 Euro 744 Euro 853 Euro

 Quelle: https://www.bafög.de/de/welche-bedarfssaetze-sieht-das-bafoeg-vor–375.php

Seit diesem Jahr erhält man für jedes eigene Kind unter 14 Jahren, das im gemeinsamen Haushalt lebt, einen Zuschlag von 150 Euro im Monat.

Wie und was muss zurückgezahlt werden?

BAföG besteht für StudentInnen je zur Hälfte aus einem Darlehen und einem Zuschuss. Sprich 50 Prozent der erhaltenen Beträge müssen später einmal zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung beginnt in der Regel fünf Jahre, nach dem Ende der Förderhöchstdauer. Diese kann aber auf Antrag auch verschoben werden. Besonders wichtig wird das, falls man nach dem Studium keinen festen Job hat, durch Erziehungszeiten nicht arbeiten kann oder länger studiert.

Im Umkehrschluss heißt BAföG damit aber auch, dass 50 Prozent der erhaltenen Zuwendungen ein „Geschenk“ vom Staat sind und damit nicht zurückgezahlt werden müssen. Ebenso gilt eine Höchstgrenze von 10 000 Euro. Wer mehr Leistungen erhalten hat, muss nur die 10 000 Euro zurückzahlen.

Wer seine BAföG-Schulden übrigens auf einen Schlag zurückzahlt, der kann nochmals einen Nachlass von bis zu 50 Prozent erhalten. Üblicherweise sind es aber eher um die 30 Prozent Nachlass. Aber auch das kann sich sehr lohnen.

Ansonsten hat man 20 Jahre Zeit die entstandenen Schulden in kleinen Raten zurückzuzahlen. Die Rückzahlungsrate beträgt dann 105 Euro pro Monat – dieser Betrag wird aber alle drei Monate dann mit einem Betrag von 315 Euro eingefordert.

Fazit

Ihr seht also, BAföG ist eine an sich sehr gute Sache, weil man hier eine echte Hilfe vom Staat erhalten kann und nicht alles zurückzahlen muss. Das macht das BAföG sicherlich besser als einen Studienkredit, aber auch schlechter als ein Stipendium.

Wer jedoch gar kein BAföG erhalten kann oder es wegen Überschreitens der Förderhöchstdauer nicht mehr erhalten kann, der muss zwangsläufig einen anderen Weg zur Studienfinanzierung finden.

Lest hier deshalb über Studienkredite und über Stipendien.

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