Wer das Ziel hat Lehrerin oder Lehrer zu werden, muss nach dem Studium an einer Universität oder einer pädagogischen Hochschule noch ein Referendariat absolvieren. Dieses wird auch als Vorbereitungsdienst bezeichnet. Der Weg zum fertigen Lehrer besteht also aus zwei Phasen, wobei das Studium die erste Phase und das Referendariat die zweite Phase der Lehrerausbildung darstellt.

Das Referendariat wird vom jeweiligen Bundesland geregelt und kann deshalb in jedem Bundesland ein wenig anders aussehen. So werden die Plätze für das Referendariat vom jeweiligen Bundeland vergeben. In manchen Bundesländern muss man sich auf einen Ref-Platz bewerben und es ist nicht klar, ob man einen Platz erhält. In anderen wiederum hat man eine Ref-Garantie, wenn man dort studiert hat. Unterschiedlich geregelt sind auch die Dauer und der inhaltliche Aufbau des Referendariats. Da ein Ref in Baden-Württemberg beispielsweise „nur“ 18 Monate dauert, kann man die zweite Ausbildungsphase auch immer nur kurz vor Beginn des Schulhalbjahres im Januar beginnen. In anderen Bundesländern ist ein Start zum Beginn des Schuljahres oder des Schulhalbjahres möglich.

Ziel und Aufbau des Referendariats

Im Studium erwirbt man überwiegend theoretische Kenntnisse der Pädagogik und Didaktik bzw. fachwissenschaftliche Kenntnisse der einzelnen Fächer. Eine Lehrerin/ein Lehrer muss aber in der Praxis bestehen können und so reicht das reine fachwissenschaftliche und theoretische Studium nicht aus. Das Referendariat hat das Ziel die Praxis mit der Theorie zu verbinden. Deshalb sollen die bisherigen Kenntnisse vertieft werden und die Theorie in der Praxis umgesetzt werden. Schnell wird einem aber auffallen, dass einige fachwissenschaftliche Kenntnisse in der Schule nie eine Rolle spielen werden.

Aus der Verbindung von der Theorie der schulfachlichen Kenntnisse und den praktischen Kompetenzen soll man dann die Fähigkeiten erlernen, die man im Umgang mit Schülerinnen und Schülern benötigt. Ziel ist es, eigenen selbstständigen Unterricht leiten zu können.

Trotz der Unterschiede innerhalb der Ausbildung zwischen den Bundesländern gibt es auch Gemeinsamkeiten. Egal in welchem Bundesland und welcher Schulart, das Ref findet immer an zwei Ausbildungsorten statt. Jede Referendarin/jeder Referendar bzw. Lehramtsanwärterin/Lehramtsanwärter (hier werden verschiedene Begrifflichkeiten je nach Bundesland und Schulart benutzt) absolviert das Ref an einer festen Ausbildungsschule und an einem zentralen Seminar/Ausbildungsstandort. An den Schulen wird der Unterricht und auch der generelle Ablauf des Systems Schule näher gebracht, an den Seminaren für die Lehrerausbildung werden diese neuen praktischen Kenntnisse mit didaktischen, methodischen und pädagogischen Unterrichtseinheiten ergänzt. Ebenso wird man dort in wichtigen Gebieten wie Schulrecht gelehrt.

Der konkrete Ablauf der Ausbildung, gerade inhaltlicher und organisatorischer Natur kann sich von Bundesland zu Bundesland wiederum unterscheiden.

Am Ende des Referendariats wird durch verschiedene Prüfungsverfahren – in der Regel mehrere Lehrproben/unterrichtspraktische Prüfungen und Kolloquien in Pädagogik und den einzelnen Fächern – eine gesamte Staatsprüfung absolviert. Damit erhält man dann das Zweite Staatsexamen. Dieses besteht aber wie erwähnt aus vielen einzelnen Prüfungsteilen, so wie mittlerweile auch die universitären Abschlüsse.

Wo kann man mehr erfahren?

Die Bundesländer koordinieren einige wichtige Bildungsinhalte heutzutage deutlich enger als noch vor einigen Jahrzehnten. So auch bei der Lehramtsausbildung. Hier geht es mitunter um die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen. Das bedeutet, dass man sein Referendariat beispielsweise in Hamburg gemacht haben kann, aber auch in Bayern oder Berlin arbeiten darf. Allerdings muss man sich dazu dann auch in den jeweiligen Bundesländern bewerben und eventuell für einen bestimmten Abschluss eine Anerkennung erreichen.

Die Kultusministerkonferenz (KMK) bietet auf den jeweiligen Seiten einige spezielle Informationen zum Referendariat in den verschiedenen Bundesländern. Gerade die Ausbildungsinhalte und die jeweiligen rechtlichen Grundlagen kann man dort vergleichen. Es gibt aber auch eine Einigung auf ländergemeinsame Anforderungen des Vorbereitungsdienstes. Diese könnt ihr auch bei der KMK nachlesen.

Infos zum Referendariat in den einzelnen Bundesländern

Weitere wichtige Informationen könnt ihr in unserem Bundesland-Leitfaden (erscheint in Kürze) nachlesen oder auch direkt auf den Webseiten der einzelnen Bundesländer:

Bewerbung für einen Referendariats-Platz

Wie bereits beschrieben, muss man sich um einen Referendariatsplatz bewerben. In manchen Bundesländern ist es eher eine Anmeldung zum Ref, in anderen allerdings eine Bewerbung, die auch erfolglos sein kann.

Grundsätzlich muss man einige Voraussetzungen erfüllen, damit eine Bewerbung für das Referendariat erfolgreich verläuft.

Natürlich muss man einen lehramtsbezogenen Abschluss gemacht haben, entweder das Staatsexamen (das es nur noch in den wenigsten Bundesländern gibt) oder einen „Master of Education“. Die Bewerbung um einen Ref-Platz wird in der Regel online auf den jeweiligen Seiten der Kultusministerien der Bundesländer durchgeführt. Dort meldet man sich an und trägt normalerweise alle Daten ein. Am Ende muss diese Bewerbung auch ausgedruckt an das jeweilige Kultusministerium oder Regierungspräsidium übermittelt werden.

Stellt euch schon einmal darauf ein, dass der schriftlichen Bewerbung einige Anhänge beigefügt werden müssen. Denn hier müssen Zeugniskopien, Geburtsurkunden, Praktika-Nachweise etc. mitgeliefert werden. Selbstverständlich in Form von beglaubigten Kopien oder Originalabschriften wie bei Standesamtsurkunden. Stellt euch also darauf ein, dass die Bewerbung durchaus Geld kostet.

Ein aktuelles Passbild darf auch nie fehlen, weswegen der Besuch beim Fotografen nicht vermeidbar ist.

Wunschort im Referendariat

Einige zukünftige Referendarinnen und Referendare haben spezielle Ortswünsche für ihr Referendariat. Leider können diese Wünsche nicht immer erfüllt werden. Natürlich ist es nachvollziehbar, dass man gern am Studienort bleiben würde, weil man sich dort gut eingelebt hat oder familiäre Gründe hinter dem Ortswunsch stecken. Allerdings spielt das in den meisten Bundesländern keine Rolle. Wenige vergeben noch sogenannte Sozialpunkte, weswegen man beispielsweise in Baden-Württemberg einen „Bonus“ bei der Vergabe erhält, wenn man verheiratet ist, Kinder hat oder Angehörige pflegt. Doch auch das muss nie ein Garant für den Wunschort sein.

Allerdings geben alle Bundesländer die Chance bei der Bewerbung Wünsche anzugeben oder wenigstens Ortspräferenzen angeben zu können. Mit etwas Glück kann sich dieser Wunsch auch erfüllen. Deshalb bietet es sich an, die Wünsche auch zu äußern bzw. sich bei den Präferenzen vorab Gedanken zu machen.

Einstellungstermine, Bewerbungsfristen und Ablauf des Bewerbungsverfahrens

Die Termine, Fristen und der genaue Ablauf der Bewerbungsverfahren ist von Bundesland zu Bundesland sehr individuell geregelt und hier solltet ihr auf jeden Fall auf den jeweiligen Seiten der Kultusministerien nachlesen. So verpasst ihr keine Fristen, denn das wäre ärgerlich und könnte manchmal dazu führen, dass das Ref nochmal ein ganzes Jahr verschoben werden muss.

Nähere Infos erhaltet ihr auch in unserer Übersicht zu den wichtigsten Fristen und Terminen.

Beamtenstatus im Referendariat

Falls körperliche Voraussetzungen nicht dagegen sprechen, wird man während des Referendariats in vielen Bundesländern verbeamtet. Wer allerdings zu viel wiegt, eine chronische Erkrankung hat oder gesundheitlich sonst zu stark eingeschränkt ist, wird nicht unbedingt verbeamtet und muss sich deshalb mit dem Angestelltenstatus zufrieden geben. Dies hat wie auch der Beamtenstatus seine eigenen Vor- und Nachteile.

Wenn es im Referendariat nicht mit der Verbeamtung klappt, heißt das aber noch nicht, dass es niemals klappen wird. Hier kommt es ganz stark auf die individuelle Krankheitsgeschichte an und daran kann man ab und an ja auch etwas ändern.

Verbeamtete Referendarinnen und Referendare haben dann den Status des Beamten auf Widerrufs. Dies ändert sich nach dem Ref entweder in den Beamtenstatus auf Probe oder aber in ein Angestelltenverhältnis. Das hat einstellungstechnische Hintergründe, die wir an anderer Stelle noch näher klären werden.

Wer sich bereits jetzt für den Unterschied zwischen den einzelnen Beamtenstatus machen will, kann hier nachlesen, was es mit dem Beamten auf Widerruf, Probe und Lebenszeit auf sich hat.

2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Christine Rapp
    4. Februar 2021 19:38

    Ich habe die Frist für die Anmeldung zum Referendariat verpasst- aber ich bekam eine Einladung zum Beginn des Refs.
    Als ich an die Schule kam, von der die Einladung geschickt wurde, hat man mich abgewiesen.
    Was gibt es für Möglichkeiten, doch noch zum Ref zugelassen zu werden? Es ist für mich eine Härte, noch ein weiteres Jahr die Ausbildung nicht machen zu können. An welche Stellen kann ich mich wenden?

    Antworten
    • Hallo Frau Rapp,

      das ist natürlich erst einmal sehr ärgerlich und auch komisch. Je nach Schulart würde ich folgendes Vorgehen vorschlagen: Handelt es sich um ein Gymnasium, dann nehmen Sie dringend Kontakt mit dem zuständigen Regierungspräsidium auf. Handelt es sich um eine andere Schulform, dann kontaktieren Sie das zuständige Oberschulamt. Ganz wichtig ist, sich am besten telefonisch dort zu melden und nicht lange auf Briefe oder Mails warten zu müssen.
      Wenn Sie mir noch das Bundesland nennen, kann ich eventuell noch spezifischere Anlaufstellen nennen.

      Ein weiterer Weg wäre die Hilfe der GEW in Anspruch zu nehmen. Diese sind sehr gut vernetzt und helfen bei solchen Problemen auch weiter.

      Ihnen wünsche ich alles Gute und drücke die Daumen, dass es noch klappt.

      Antworten

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