Beamter auf Widerruf, Probe, Lebenszeit?

Was bedeutet das eigentlich?

Im Beamtentum gibt es so einige Begriffe, die den meisten fremd sein könnten. Generell ist oft die Frage, was eigentlich ein Beamter auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit ist. Genau das wollen wir hier mal klären.

Beamter auf Widerruf

Jeder Beamtenanwärter ist im Status des Beamten auf Widerruf. Das bedeutet, dass man diesen Beamtenstatus in der Zeit der Ausbildung innehat. Für Lehramtsreferendare bedeutet das, man ist Beamter oder Beamtin auf Widerruf, während man das Referendariat absolviert. Danach gibt es zwei Möglichkeiten: Man wird Beamter auf Probe (siehe unten) oder leider nur im Angestelltenverhältnis übernommen.

Natürlich ist es bei der Marktlage manchmal überhaupt gut, wenn man nach dem Ref eine Anstellung erhält.

Im Ref nennt man euch dann einfach Lehramtsreferendare, weil Lehrer keine wirkliche Dienstbezeichnung (wie Kriminalkommissar o.Ä.) führen.

Beamter auf Probe

Wer nach dem Referendariat eine Stelle erhält (ob direkt im Anschluss oder später) wird in den meisten Bundesländern früher oder später verbeamtet. Dann ist man aber kein Beamter auf Widerruf mehr, sondern dieser Status nennt sich Beamter auf Probe.
Probe steht hier wie in anderen Berufen tatsächlich für eine Art Probezeit. Diese ist allerdings deutlich länger als in der freien Wirtschaft.

Meistens beträgt die „Probezeit“ drei Jahre. Unter gewissen Umständen kann diese verlängert oder verkürzt werden. Im Lehramt richtet sich die Probezeit mitunter nach der Endnote aus Studium und Referendariat und in der Beurteilung durch den Rektor in der Probezeit. Hier ist meist eine Verkürzung auf ein Jahr Probezeit denkbar. Dazu müssen die Noten aber in der Regel besser als 1,5 sein. Näheres zur Verkürzung kannst du in unserem Artikel zur Probezeitverkürzung erfahren.

Generell darf diese Probezeit nicht länger als 5 Jahre betragen. Dann muss man zum Beamten auf Lebenszeit berufen werden.

Die Probezeit ist aber gar nicht so schlimm. Hier wird generell festgestellt, ob man die entsprechende Eignung, fachliche Leistung und Befähigung für ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfüllt. Doch wirkliche Hürden gibt es dabei nicht. Das jeweilige Bundesland will sich einfach nur versichern, dass man wirklich auch zeitlebens dazu fähig ist Beamter zu sein.

Einen Lohnunterschied zwischen den Beamtenverhältnissen auf Probe und Lebenszeit gibt es übrigens nicht. Deshalb ist der Wechsel auch gänzlich unspektakulär und fällt kaum auf.

Beamter auf Lebenszeit

Beamter auf Lebenszeit wird man, wenn man die Probezeit erfolgreich überstanden hat und seine Befähigung für eine Beamtenschaft auf Lebenszeit unter Beweis gestellt hat. Dieser Status bedeutet aber keinerlei zusätzliche Berufsbezeichnung oder Sonstiges. Wie gesagt, es fällt kaum auf. Allerdings erhält man eine Ernennungsurkunde über den neuen Beamtenstatus. Damit hat man wenigstens etwas in der Hand.

Für eine Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit gibt es aber bestimmte Höchstaltersgrenzen. In Baden-Württemberg zum Beispiel mit 42 Jahren oder in Bayern mit 45 Jahren. Am ältesten darf man übrigens in Hessen und Berlin sein, denn dort wird man noch bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres verbeamtet.

Warum aber eine Höchstaltersgrenze?

Ein Beamter auf Lebenszeit ist wirklich auch Beamter auf Lebenszeit. Das bedeutet ihr seid über den aktiven Dienst hinaus vom Staat „alimentiert“ und euer Leben lang in diesem Status. Deshalb wollen sich die Länder auch versichern, dass man noch lang genug im aktiven Dienst als Beamter arbeiten kann.

Die Verbeamtung auf Lebenszeit kann man auch kaum verlieren – da müsste man sich sonst ordentlich etwas zu Schulden kommen lassen.

Das würde ich generell keinem Beamten empfehlen.

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